Mietbedingungen
§ 1 Geltung
Diese Mietbedingungen gelten für die Miete von Hebebühnen, Arbeitsplätzen und Werkzeug bei Schrot Kfz-Mietwerkstatt zur Arbeit am eigenen Fahrzeug (Selbsthilfe). Ergänzend gelten unsere AGB. Bei Widersprüchen gehen diese Mietbedingungen vor.
§ 2 Mietgegenstand
(1) Vermietet wird der gebuchte Platz mit Hebebühne oder Arbeitsplatz für die gebuchte Zeit, bei entsprechender Kennzeichnung einschließlich Nutzung des vorhandenen Werkzeugs. Spezialwerkzeug vermieten wir nur, soweit es in der Preisliste angeboten wird, und gesondert nach Preisliste. (2) Beachten Sie die zulässige Tragfähigkeit der Hebebühne laut Preisliste und Typenschild.
§ 3 Voraussetzungen
(1) Mieten darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Auf Verlangen weisen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. (2) Sie arbeiten nur an Fahrzeugen, die Ihnen gehören oder die Sie berechtigt nutzen. (3) Gewerbliche Arbeiten an Fahrzeugen Dritter sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns erlaubt.
§ 4 Einweisung und Sicherheit
(1) Vor der ersten Nutzung weisen wir Sie in die Bedienung der Hebebühne ein. Bedienen Sie die Hebebühne nur nach dieser Einweisung. (2) Setzen Sie die Tragarme nur an den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten an. Prüfen Sie nach kurzem Anheben den sicheren Stand des Fahrzeugs, bevor Sie es ganz hochfahren. (3) Beim Heben und Senken dürfen sich keine Personen im Fahrzeug oder im Gefahrenbereich befinden. (4) Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und bei Bedarf Schutzbrille und Handschuhe. (5) Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug, zum Beispiel Schweißen, Brennen oder Trennschleifen, sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. In der Werkstatt gilt Rauchverbot. (6) Begleitpersonen und Kinder dürfen nur nach Absprache mit in die Werkstatt; Kinder stehen unter Ihrer Aufsicht und dürfen sich nicht im Bereich der Hebebühnen aufhalten. (7) Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Wir üben das Hausrecht aus.
§ 5 Arbeiten am eigenen Fahrzeug
(1) Sie arbeiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Wir prüfen Ihre Arbeit nicht und nehmen sie nicht ab. (2) Für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach Ihren Arbeiten sind Sie selbst verantwortlich.
§ 6 Mietzeit, Verspätung und Überziehung
(1) Die gebuchte Mietzeit umfasst auch das Ein- und Ausfahren, das Aufräumen und die Reinigung des Platzes. (2) Kommen Sie später, verlängert sich die Mietzeit nicht. (3) Überschreiten Sie die gebuchte Zeit, berechnen wir nach einer Kulanzzeit von 10 Minuten jede angefangene Einheit von 30 Minuten anteilig zum Stundenpreis der gebuchten Hebebühne bzw. des Arbeitsplatzes. Die Nachberechnung erhalten Sie als Rechnung. (4) Ist der Platz im Anschluss weiter gebucht, müssen Sie pünktlich fertig werden. Kann Ihr Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht von der Hebebühne oder dem Platz entfernt werden, sprechen Sie uns sofort an; wir suchen gemeinsam eine Lösung. Hieraus entstehende Kosten tragen Sie, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben.
§ 7 Sauberkeit, Betriebsstoffe und Entsorgung
(1) Hinterlassen Sie den Platz und das Werkzeug sauber und so, wie Sie es übernommen haben. Ausgelaufene Flüssigkeiten binden Sie sofort mit dem bereitgestellten Bindemittel. (2) Altöl, Flüssigkeiten, Altteile und Abfälle nehmen Sie mit oder geben sie gegen Entgelt laut Preisliste bei uns zur Entsorgung ab. Sie dürfen nicht in den Abfluss, den Hausmüll oder auf dem Gelände zurückbleiben. (3) Bei starker Verschmutzung berechnen wir die Reinigungspauschale laut Preisliste. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 8 Werkzeug und Einrichtung
(1) Behandeln Sie Hebebühne, Werkzeug und Einrichtung pfleglich und nutzen Sie sie nur bestimmungsgemäß. (2) Werkzeug bleibt in der Werkstatt. Geben Sie es am Ende der Mietzeit vollständig zurück. (3) Melden Sie Schäden, Defekte und fehlendes Werkzeug sofort, spätestens bei der Rückgabe. Eine beschädigte Hebebühne dürfen Sie nicht weiter benutzen.
§ 9 Haftung des Mieters
Sie haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Hebebühne, Werkzeug, Einrichtung und Gebäude sowie für den Verlust von Werkzeug, soweit Sie oder Ihre Begleitpersonen diese zu vertreten haben.
§ 10 Haftung des Vermieters
Für unsere Haftung gilt § 9 unserer AGB. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Ihre eigenen Arbeiten entstehen, haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf einem Mangel der Hebebühne, des Werkzeugs oder der Einrichtung, den wir zu vertreten haben.
§ 11 Abbruch der Miete
Verstoßen Sie trotz Hinweis gegen diese Sicherheitsregeln oder gefährden Sie andere, dürfen wir die Miete sofort beenden. Die gebuchte Mietzeit ist dann trotzdem zu bezahlen, abzüglich der Aufwendungen, die wir dadurch ersparen.
Stand: 06.11.2026